UNSER SEMINARANGEBOT

Unsere Kanzlei veranstaltet seit mehreren Jahren Seminare für Arbeitnehmervertretungen, vornehmlich für Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte und Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Jedes Mitglied einer Arbeitnehmervertretung hat das Recht auf Grundlagenschulungen nach § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) und § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).
Anmeldungen zu Seminaren:
Die Anmeldungen für Seminare erfolgen grundsätzlich auf Anfrage der Teilnehmer. Entsprechende Termine können gegebenenfalls auch kurzfristig vereinbart werden. Auf Wunsch können wir am Standort des Betriebes Tagesseminare in Tagungshotels anbieten. In besonderen Fällen werden auch Inhouse Schulungen durchgeführt.
Bildungsarbeit mit einzelnen Bausteinen
Grundlagenschulungen bieten wir in einem Baukastensystem an. Das bietet den Vorteil, dass die jeweilige Arbeitnehmervertretung je nach betrieblichen Bedürfnissen den Baustein zuerst besuchen kann, welcher in der betrieblichen Praxis die vornehmlichen Probleme behandelt. Die Dauer der Seminare beträgt überwiegend drei Tage. Bei vereinzelten Seminaren finden die Schulungen auch nur zwei Tage lang statt oder bei Einzelthemen nur einen Tag.
Dies bedeutet für Sie, dass nicht die Bausteine der Reihenfolge nach besucht werden müssen, sondern dass Sie je nach Bedürfnis einzelne Bausteine buchen können, ohne an eine bestimmte Reihenfolge gebunden zu sein!
Spezialseminare
Neben den Grundlagenschulungen, die allen Mitgliedern einer Arbeitnehmervertretung zustehen, bieten wir auf Basis einzelner Bausteine auch entsprechende Spezialseminare an. Solche Spezialseminare stehen den Arbeitnehmervertretungen immer dann zu, wenn im Betrieb ein konkreter betrieblicher Anlass besteht, der eine entsprechende Bildungsmaßnahme rechtfertigt. Die konkrete Erforderlichkeit muss also im Gegensatz zu Grundlagenschulungen immer bestehen. Dies können Fragen zur betrieblichen Lohngestaltung, zu flexiblen Arbeitszeitmodellen oder zu Regelungen von Kurzarbeit im Betrieb sein. Hierzu gehören auch spezielle Seminare für Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende einer Arbeitnehmervertretung („Coaching-Seminare“). In diesen Veranstaltungen werden spezielle Fragen behandelt, welche die besondere Stellung der Vorsitzenden und deren Stellvertreter beinhalten. Hierzu gehören auch Fragen der Rhetorik, Dialektik, Verhandlungsführung und eine erfolgreiche Führung der Arbeitnehmervertretung.
