Beschluss des LAG Hamm vom 15.07.2011, Az.: 10 TaBV 1/11:
Längerfristig beschäftigte Leiharbeitnehmer sind – auch trotz des Wegfalls der 24-monatigen Begrenzung – bei der Bemessung der Größe eines im Entleiherbetrieb zu wählenden Betriebsrats nicht zu berücksichtigen!
MehrDas Bundesarbeitsgericht hat in seinem Beschluss vom 01.02.2011 klargestellt, dass die Arbeitgeberseitigeentscheidung für einen Leiharbeitnehmer den Arbeitsplatz als solches dem innerbetrieblichen Stellenmarkt nicht entzieht. Der Betriebsrat kann daher immer die interne Ausschreibung zu besetzenden Stellen verlangen.
MehrDas Arbeitsgericht Düsseldorf hat die Kündigung eines Arbeitgebers als unzulässig angesehen, welche auf der Grundlage von heimlichen Videoaufnahmen ausgesprochen wurde.
Richtigerweise hat das Gericht festgestellt, dass ohne einen konkreten und hinreichenden Tatverdacht eine heimliche Videoüberwachung eines Arbeitnehmers gegen das Persönlichkeitsrecht verstößt, und daher konsequenterweise einem Beweisverwertungsverbot unterliegt.
Laut Arbeitsgericht Düsseldorf muss der Arbeitgeber nachprüfbare Anhaltspunkte für einen Verdacht auf eine konkrete Straftat gegen ganz bestimmte Personen haben. nur dann kommt ohnehin die heimliche Überwachung des Arbeitsplatzes mittels Videotechnik in Betracht. bei der wird ausgeführt, dass im Regelfall hierzu auch vorher der Betriebsrat angehört werden muss.
Arbeitsgericht Düsseldorf Az.: 11 Ca 736/10 zum Kündigungsschutzverfahren - Az.: 9 BV 183/10 zum Zustimmungsersetzungsverfahren im Beschlussverfahren nach § 103 BetrVG
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